Osteopathische Behandlung
Versicherte der Brandenburgischen BKK haben Anspruch auf eine Kostenbeteiligung bei osteopathischen Behandlungen.
Die osteopathische Behandlung ist keine per Sozialgesetzbuch geregelte Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wird als Mehrleistung der Brandenburgischen BKK angeboten.
Homöopathische Leistungen
Neu: Ab sofort ist eine Kostenbeteiligung bei homöopathischen Behandlungen möglich.
Die Brandenburgische BKK übernimmt je Kalenderjahr und Versicherten Kosten für die Erstanamnese und für maximal fünf Folgeanamnesen. Erstattet werden 80 % des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 100 Euro für die Erstanamnese und 50 Euro je Folgeanamnese.
Die Brandenburgische BKK unterstützt Sie weiterhin bei Ihrer Behandlung mit alternativen Arzneimitteln der Homöopathie, Phytotherapie oder Athroposophie aus der Apotheke.
Geprüft & ausgezeichnet




Im Frühjahr 2011 vergab Focus-Money der Brandenburgischen BKK gleich in vier von acht Kategorien Top-Noten. In der Rubrik der regional geöffneten Kassen lag die BKK vorn mit ihrem Angebot für Führungskräfte und Berufseinsteiger. Und mit unseren Programmen für Anspruchsvolle und Sportler belegten wir jeweils Platz Eins.
Im Guten Rat 3/2012 lag die Brandenburgische BKK zum Thema Bonus in der Rubrik regionale Kassen unter den besten 10 Kassen. Zeitschrift €uro 4/12 vergab der regionalen BKK die Note "sehr gut" in der Rubrik Naturheilverfahren.
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Die Brandenburgische BKK ist als starker Gesundheitspartner für Sie da, wenn Sie eine zuverlässige Krankenkasse brauchen.


