Die gesetzlichen Krankenkassen haben in einem offenen Brief an die Bundesregierung und mehrere EU-Abgeordnete gefordert, sich für die einheitliche Kennzeichnung von Lebensmitteln nach dem Ampelprinzip stark zu machen. Die Nährwertgehalte eines jeden Lebensmittels müssten für jeden Verbraucher auf einen Blick nachvollziehbar sein.
Im Einzelnen sieht die so genannte Ampelregelung vor, auf Verpackungen von Lebensmitteln deutlich zu machen, in welchen Mengen pro 100 g Zucker, ungesättigte Fette und Salz darin enthalten sind und wie hoch die Kalorienanzahl ist. "Rot" bedeutet einen besonders hohen Gehalt (besser nur ab und zu essen), "Gelb" einen mittleren Wert, und "Grün" steht für empfohlene Lebensmittel. Die EU-Kommission will derzeit aber nur eine Nährwertinformation in Tabellenform, die so genannte GDA-Kennzeichnung, ohne Ampelfarben zulassen. Hauptkritikpunkt an der GDA-Kennzeichnung: Die Angaben beziehen sich nur auf Portionsgrößen – diese sind aber je nach Hersteller willkürlich festgelegt. Eine Portion Pizza kann da durchaus auch nur einer halben Pizza entsprechen.
"Das reicht nicht aus, damit sich alle Bürger ungeachtet ihrer Herkunft und sozialen Stellung über die Zusammensetzung eines Lebensmittels informieren können. Ohne die Ampelkennzeichnung wird das Engagement der Krankenkassen für einen gesunden Lebensstil und ihr Einsatz für Prävention unterlaufen", so der Tenor der Krankenkassen.
Schon mehrere Organisationen haben sich in jüngster Zeit der Forderung der Verbraucherorganisation foodwatch angeschlossen, eine bundeseinheitliche Kennzeichnung für Lebensmittel nach dem Ampelprinzip einzuführen. Darunter Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Ärztevereinigungen wie die Bundesärztekammer, der Bundeselternrat und Patientenverbände sowie die Deutsche Herzstiftung.
Jetzt fordert auch der GKV-Spitzenverband, der alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland vertritt, gemeinsam mit AOK, IKK und BKK die Bundesregierung dazu auf, sich in Brüssel gegen das EU-weit geplante Ampel-Verbot zu stemmen. Wie foodwatch verlangen die Krankenkassen eine Öffnungsklausel, die es den EU-Mitgliedsstaaten ermöglichen würde, die Ampelkennzeichnung zumindest auf nationaler Ebene einzuführen. Wird der derzeit diskutierte Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission nicht noch entscheidend abgeändert, wäre dies ausgeschlossen.
In einer repräsentativen Umfrage forderten im Juli 2009 sieben von zehn Verbrauchern die Einführung der Ampel, sogar 77 Prozent lehnten das geplante Verbot der Ampelkennzeichnung ab.
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