
Jetzt zur Brandenburgischen BKK wechseln und auch 2012 sparen. Wir starten auch 2012 ohne Zusatzbeitrag.
Bei gesetzlichen Krankenkassen, die einen Zusatzbeitrag erheben, muss der Versicherte zur Zeit zusätzlich zu den normalen Krankenkassenbeiträgen jeden Monat noch einmal bis zu 37,50 Euro zahlen. Im Jahr sind das bis zu 450,- Euro.
Diese Grenze ist 2011 weggefallen. So ist theoretisch ein beliebig hoher Zusatzbeitrag möglich.
Allerdings gibt es einen Sozialausgleich. Dieser greift aber erst, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2 Prozent des individuellen sozialversicherungspflichtigen Einkommens übersteigt. Die Umsetzung findet direkt bei den Arbeitgebern bzw. Rentenversicherungsträgern statt und wird somit automatisch durchgeführt. Der Versicherte muss keine Anträge stellen.
Verlangt eine Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erstmalig oder erhöht den Zusatzbeitrag, hat man als Versicherter ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Nutzung des Sonderkündigungsrechtes ist bis zur erstmaligen Fälligkeit bzw. der Erhöhung des Zusatzbeitrages möglich. Bei dieser Sonderkündigung liegt die Kündigungsfrist bei zwei Monate zum Monatsende. Während dieser Kündigungsfrist muss man den Zusatzbeitrag bzw. den erhöhten Zusatzbeitrag nicht zahlen.
Die gute Nachricht: Die Brandenburgische BKK erhebt keinen Zusatzbeitrag. Für die Mitgliedschaft in unserer regionalen Betriebskrankenkasse können sich alle entscheiden, die Ihren Wohn – oder Arbeitsort im Land Brandenburg haben.
Und viele weitere Zusatzleistungen über den gesetzlichen Rahmen hinaus. Informieren Sie sich. Wir beraten Sie gern!