Brillen/Kontaktlinsen
Die Kosten für Brillengläser (auch Zweistärken- und unter bestimmten Voraussetzungen Kunststoffgläser) können wir, aufgrund rechtlicher Vorgaben, nur für Kinder bis zum 18. Lebensjahr in Höhe der geltenden Festbeträge übernehmen. Je nach Art des Brillenglases variiert die Höhe dieses Festbetrages. Kosten für Pflegemittel können nicht übernommen werden.
Für Kontaktlinsen werden bei Erwachsenen und Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen.
Ohne Altersbegrenzung werden Sehhilfen (einschließlich Kontaktlinsen) bezahlt, wenn schwere Sehbeeinträchtigungen, Augenverletzungen oder -erkrankungen vorliegen. Auch hier orientiert sich die Höhe der Kosten, die wir übernehmen können, an Festbeträgen oder Vertragspreisen. Versicherte ab 18 Jahren müssen sich an den Kosten mit 10 % (mind. 5 €, höchstens 10 €) des Abgabepreises beteiligen.

