Haushaltshilfe
Die Brandenburgische BKK leistet Haushaltshilfe, wenn Versicherte wegen Krankenhausbehandlung, medizinischer Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen, bei häuslicher Krankenpflege oder bei Schwangerschaft oder Entbindung den Haushalt nicht weiter führen
können.
Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren lebt (bei Behinderung ohne Altersgrenze).
Die Zuzahlung beträgt für Versicherte ab 18 Jahren 10 % der Kosten, mindestens 5 € höchstens 10 € je Kalendertag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr.
Wir beraten Sie gerne, in welchen konkreten Fällen wir Ihnen Haushaltshilfe anbieten können.

