Hospizbetreuung
Versicherte, die keiner Krankenhausbehandlung bedürfen, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten einer stationären- oder teilstationären Versorgung in Hospizen, in denen palliativ-medizinische Behandlung erbracht wird, wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt oder der Familie nicht möglich ist.
Der Zuschuss zur stationären Versorgung in Hospizen beträgt täglich 174.12 €.
Der Zuschuss vermindert sich durch die Leistungen der Pflegekasse.
Pflegestufe I: 34,10 €
Pflegestufe II: 42,63 €
Pflegestufe III: 50,33 €
Pflegestufe iV: 60,83 €

