Hospizbetreuung

Versicherte, die keiner Krankenhausbehandlung bedürfen, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten einer stationären- oder teilstationären Versorgung in Hospizen, in denen palliativ-medizinische Behandlung erbracht wird, wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt oder der Familie nicht möglich ist.

Der Zuschuss zur stationären Versorgung in Hospizen beträgt täglich 174.12 €.

 Der Zuschuss vermindert sich durch die Leistungen der Pflegekasse.

Pflegestufe I:   34,10 €

Pflegestufe II:  42,63 €

Pflegestufe III: 50,33 €

Pflegestufe iV: 60,83 €

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