Kieferorthopädische Behandlung
Bei Kiefer-/Zahnfehlstellungen oder sonstigen erheblichen Funktionseinschränkungen übernimmt die Brandenburgische BKK eine kieferorthopädische Behandlung. Bei Behandlungsbeginn nach dem 18. Lebensjahr bei einer schweren Kieferanomalie.
Die Eigenbeteiligung von 20 % der Vertragssätze (10 % ab dem 2. Kind bei gleichzeitiger Behandlung) wird nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet.

