Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
Erkrankt ein versichertes Kind, so erhalten Eltern von der Brandenburgischen BKK Kinder-Krankengeld (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder für ein behindertes und auf Hilfe angewiesenes Kind ohne Altersbegrenzung) für jedes Kind für längstens 10 Arbeitstage pro Jahr, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt nicht fortzahlt.
Für jeden Elternteil zahlen wir Kinder-Krankengeld für maximal 25 Arbeitstage im Kalenderjahr, für allein erziehende Versicherte für 50 Arbeitstage jährlich.

