Künstliche Befruchtung
Künstliche Befruchtung wird angewandt, um verheirateten Paaren mit Kinderwunsch, die seit längerer Zeit (in Deutschland über einem Jahr) erfolglos versuchen, schwanger zu werden, zu Nachwuchs zu verhelfen. Versicherte der Brandenburgischen BKK können medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft: Inseminationsbehandlung, In-vitro-Fertilisation (IVF), Gamete Intra Fallopian Transfer (GIFT) und Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) beanspruchen.
Wir übernehmen die Kosten einer Künstlichen Befruchtung für Versicherte, die mindestens das 25. Lebensjahr vollendet haben, für weibliche Versicherte, die nicht älter als 40 und für männliche Versicherte, die nicht älter als 50 Jahre sind, in Höhe von 50 % der Kosten.

