Mutterschaft und Mutterschaftsgeld
Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft erhalten unsere Versicherten ohne eigene Zuzahlung in voller Höhe. Dies gilt für
folgende Leistungen:
- Vorsorgeuntersuchungen für Mutter und Kind
- Hebammenhilfe
- ärztliche Betreuung
- Arznei- und Heilmittel
- sowie die Kosten einer Entbindung in einer Vertragsklinik
- ggf. häusliche Pflege und Haushaltshilfe.
- Mutterschaftsgeld (unter bestimmten Voraussetzungen)
Wir zahlen allen Versicherten, mit Anspruch auf Mutterschaftsgeld, bis zu 13 € kalendertäglich Mutterschaftsgeld. Den eventuell anfallenden Restbetrag bis zum Nettoentgelt trägt der Arbeitgeber. Das Mutterschaftsgeld wird 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung gezahlt (Schutzfristen). Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Bezugszeit nach der Entbindung von 8 auf 12 Wochen.
Arbeitslose Frauen erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes, das ihnen wegen Arbeitsunfähigkeit zustehen würde.
Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben weibliche Mitglieder, die:
- bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben oder
- wegen der Schutzfristen kein Arbeitsentgelt erhalten.
Voraussetzung für einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld ist ferner, dass sie bei Beginn der Schutzfrist:
- in einem Arbeitsverhältnis stehen oder
- in Heimarbeit beschäftigt sind oder
- deshalb nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis stehen, weil dieses während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist zulässig aufgelöst worden ist.

