Psychotherapie
Jeder Versicherte der Brandenburgischen BKK kann direkt einen Psychotherapeuten oder entsprechenden Arzt seiner Wahl in Anspruch nehmen. Wir helfen Ihnen natürlich auch gerne, einen geeigneten Therapeuten zu finden.
Wählen Sie einen nichtärztlichen Therapeuten, finden Probesitzungen statt. Danach schaltet der konsultierte Therapeut einen Arzt ein, um auszuschließen, dass die Beschwerden nicht auf ein organisches Leiden zurückzuführen sind. Ist eine Therapie erforderlich, wird ein Gutachter mit einbezogen, der sozusagen als "Zweitmeinung" eine Stellungnahme abgibt.
Für jede erste Inanspruchnahme beträgt die Zuzahlung ab dem 18. vollendeten Lebensjahr 10 € im Quartal, es sei denn, die Behandlung erfolgt aufgrund einer Überweisung.

