Behandlungsfehler
Die Brandenburgische BKK unterstützt ihre Versicherten bei der Verfolgung von Schadenersatzansprüchen. Hilfe durch die BKK heißt aber nicht, dass die Kosten für einen Streitfall übernommen werden können, denn der Versicherte trägt seine "Streitigkeiten" auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches mit dem Arzt oder Krankenhaus direkt aus.
Die BKK hilft jedoch z. B. indem Sie beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein medizinisches Gutachten in Auftrag gibt. Wir beraten Sie gerne z. B. darüber, welche Rechtsanwälte besonders erfahren und geeignet sind und vermitteln natürlich auch zwischen den Parteien, um langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden.

