Zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz

Erkrankungen der Zähne und des Zahnfleisches kann man gerade im Anfangsstadium selber kaum erkennen. Nur wer regelmäßig seinen Zahnarzt aufsucht, kann hier Vorsorge tragen und eventuelle Schmerzen und kostspielige Behandlungen vermeiden. Bei der zahnärztlichen Behandlung haben Versicherte der Brandenburgischen BKK freie Wahl unter den Vertragszahnärzten. Wir übernehmen die vertragszahnärztliche Behandlung in voller Höhe, ohne Zuzahlung. Das gilt auch für Parodontosebehandlungen.

Zur zahnärztlichen Behandlung zählen:

  • Entfernen von Zahnstein
  • Röntgenuntersuchungen
  • Zahnfüllungen
  • Anästhesie (Vollnarkose in definierten Fällen)
  • Wurzelbehandlungen (in definierten Fällen)
  • Zahnentfernung
  • Parodontosebehandlung
  • Behandlung von Kieferverletzungen

Beim Zahnarztbesuch sind in jedem Quartal für den erstmaligen Besuch des Zahnarztes 10 € Praxisgebühr zu entrichten.

Die Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt sind von der Praxisgebühr befreit. Dies gilt auch, wenn neben der maximalen, zweimal jährlich stattfindenden, Untersuchung

  • Zahnstein entfernt wird
  • Röntgenleistungen erbracht werden
  • eine Vitalitätsprüfung des Zahnes durchgeführt wird oder
  • im zweijährigen Rhythmus eine parodentaler Screening-Index erhoben wird.

Frauen und Männer ab 18 Jahre erhalten die Vorsorgeuntersuchungen (Mundhygieneberatung, Inspektion der Mundhöhle, Karieskontrollen) einmal pro Kalenderhalbjahr kostenlos. Ist Zahnersatz erforderlich, bekommen Sie von Ihrem Zahnarzt einen gebührenfreien Heil- und Kostenplan. Diesen schicken Sie uns vor Behandlungsbeginn zu und erhalten daraufhin eine schriftliche Kostenübernahme.

Bitte beachten Sie, dass eine professionelle Zahnreinigung keine Vertragsleistung ist und daher von den Zahnärzten privat in Rechnung gestellt wird. Die Brandenburgische BKK unterstützt ihre Versicherten aber auch hier aktiv. Wir zahlen je Kalenderjahr einen Gesundheitsbonus in Höhe von 2 x 20 €.

Zahnersatz

Die Brandenburgische BKK übernimmt für Zahnersatz einen klar kalkulierbaren Festzuschuss. Dieser Erstattungsbetrag orientiert sich am konkreten Befund (z. B. "fehlender Zahn im Unterkiefer"). Das bedeutet: Alle Versicherten bekommen bei gleichem Befund den gleichen Betrag erstattet. Die Festzuschüsse decken mindestens 50 Prozent der medizinisch notwendigen Regelversorgung für den konkreten Befund ab. Die andere Hälfte der Kosten trägt der Versicherte. Bei regelmäßiger Zahngesundheitsvorsorge erhöht sich der Anteil der Brandenburgischen BKK auf bis zu 80 Prozent der Regelversorgung. Wünschen Sie eine höherwertige Versorgung, erhalten Sie den Festzuschuss trotzdem. Die über den Festzuschuss hinausgehenden Kosten übernehmen Sie dann selbst.

Zahnersatz ist neben einer Krone, eine zahnprothetische Versorgung mit festsitzendem oder herausnehmbarem Zahnersatz, aber auch Kombinationen aus beiden Teilen und die so genannte Prothese als künstlicher Ersatz für nicht mehr vorhandene natürliche Zähne.

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