Fahr- und Transportkosten
Die Brandenburgische BKK übernimmt alle Fahr- und Tansportkosten ihrer Versicherten, die im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen entstehen.
Die Kostenübernahme der Fahrkosten zur ambulanten ärztlichen Behandlung ist nur nach vorheriger Genehmigung der Krankenkasse in besonderen Ausnahmefällen möglich:
Dialyse, onkologische Strahlentherapie, onkologische Chemotherapie sowie für Versicherte mit Schwerbehindertenausweis mit Zusatz „aG“, „BL“ oder „H“ oder für Versicherte, die in Pflegestufe II oder III nach dem SGB XI eingestuft sind.
- Für jede Fahrt ist die Zuzahlung in Höhe von 10 % mindestens 5 €, höchstens jedoch 10 €; nicht mehr als die tatsächlichen Kosten je Fahrt, zu entrichten.
- Bei Fahrtkosten, die aus Anlass einer medizinischen Rehabilitation anfallen, entfällt diese Zuzahlung.
- Der geleistete Eigenanteil kann im Rahmen der Zuzahlung nach § 62 SGB V (siehe Befreiung/Eigenbeteiligung) angerechnet werden.

