Heil- und Hilfsmittel
Heilmittel
Versicherte der Brandenburgischen BKK haben bis zum 18. Lebensjahr zu 100 % Anspruch auf Übernahme der Kosten für ärztlich verordnete Heilmittel, wie z. B. Krankengymnastik, Sprachheilbehandlung, medizinische Bäder. Für Versicherte ab 18 Jahren beträgt die Zuzahlung 10 % der Kosten, zuzüglich 10 € je Verordnung.
Hilfsmittel
Hilfsmittel sollen verlorene Körperfunktionen ersetzen oder ausgleichen. Zu den Hilfsmitteln gehören zum Beispiel Hörgeräte, Krankenfahrstühle, Körperersatzteile oder Gehhilfen. Die gesamte Palette zugelassener Hilfsmittel erhalten unsere Versicherten zu Fest- oder Vertragspreisen. Übersteigt der Preis eines Hilfsmittels den Festbetrag, muss der Versicherte die Mehrkosten selbst tragen.
Tipp: Erkundigen Sie sich beim Anbieter des Hilfsmittels, ob er zum Festbetrag liefert.
Versicherte ab dem 18. Lebensjahr übernehmen dabei 10 % der Kosten (mindestens 5 €, höchstens 10 €). Bei Verbrauchshilfsmitteln beträgt die finanzielle Eigenbeteiligung ebenfalls 10 % der Kosten, höchstens aber 10 € pro Monat und Indikation.

