Krankenhausbehandlung
Die Brandenburgische BKK übernimmt bei medizinischer Notwendigkeit die Kosten einer ambulanten, vorstationären, stationären sowie nachstationären Behandlung in einem Krankenhaus oder in einem Spezialkrankenhaus, ohne zeitliche Begrenzung. Die Zuzahlung beträgt 10,00 € pro Tag. Sie ist für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr zu leisten.
Die Krankenhäuser bieten zusätzlich Wahlleistungen an. Dazu gehören z. B. die privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt oder/und die Unterbringung in einem Ein- bzw. Zweibettzimmer. Wenn Sie solche Leistungen wünschen, beraten wir Sie gerne über unsere privaten Zusatzversicherungen.

