Krankengeld
Nach Ende der Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber erhalten Sie von der Brandenburgischen BKK Krankengeld. Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach Ihrem regelmäßigen Einkommen. Das Krankengeld beträgt 70 % des letzten Bruttoarbeitsentgeltes bis zur Beitragsbemessungsgrenze, höchstens 90 % des letzten Nettoverdienstes. Der Höchstbetrag liegt in 2011 bei 86,63 EUR pro Kalendertag und wird bis zu 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren gezahlt.
Vom Krankengeld wird der Versichertenanteil für Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Wir übernehmen die restlichen Beträge.

