Krankengeld

Nach Ende der Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber erhalten Sie von der Brandenburgischen BKK Krankengeld. Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach Ihrem regelmäßigen Einkommen. Das Krankengeld beträgt 70 % des letzten Bruttoarbeitsentgeltes bis zur Beitragsbemessungsgrenze, höchstens 90 % des letzten Nettoverdienstes. Der Höchstbetrag liegt in 2011 bei 86,63 EUR pro Kalendertag und wird bis zu 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren gezahlt.

Vom Krankengeld wird der Versichertenanteil für Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Wir übernehmen die restlichen Beträge.

Brandenburgische BKK

Hauptgeschäftsstelle Eisenhüttenstadt
Werkstraße 10
15890 Eisenhüttenstadt
Telefon: 03364 4013 – 0
Fax: 03364 4013 – 29

Öffnungszeiten
Mo.–Do.: 7.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 15.00 Uhr

Ansprechpartner bei der Brandenburgischen BKK Ansprechpartner

Brandenburgische BKK

Geschäftsstelle Frankfurt (Oder)
Brunnenplatz 3
15230 Frankfurt (Oder)
Telefon: 0335  38712 – 50

Öffnungszeiten
Mo.–Do.: 10.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 13.00 Uhr

Sie haben ein Anliegen, aber wenig Zeit?

HausbesuchService
Die Brandenburgische BKK kommt auch zu Ihnen.

RückrufService
Wir rufen Sie gerne zu Ihrem Wunschtermin an.

RückrufService der Brandenburgischen BKK Rückruf vereinbaren

Unser Service für Sie

Portofrei Briefe an uns senden
Den Freiumschlag herunterladen, ausschneiden, auf Ihren Briefumschlag kleben und einwerfen. Fertig!

Freiumschlag herunterladen