Befreiung/Eigenbeteiligung
Belastungsgrenze
Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten beträgt 2 % des Bruttoeinkommens. Bei schwerwiegend chronisch Kranken wird diese finanzielle Belastungsgrenze auf 1 % herabgesetzt. Durch Kinderfreibeträge wird die besondere Situation von Familien berücksichtigt.
Wir räumen unseren Versicherten, bei denen absehbar ist, dass die Belastungsgrenze durch Zuzahlungen innerhalb eines kurzen Zeitraums erreicht wird, die Möglichkeit der Vorauszahlung ein.
Hierzu informieren wir die möglichen „Vorauszahler“ jeweils im Herbst und senden Ihnen die zur Vorauszahlung notwendigen Unterlagen zu.
Nach Antragsstellung berechnen wir die Höhe der Vorauszahlung. Der Befreiungsausweis wird nach Eingang der Vorauszahlung der Belastungsgrenze ausgestellt.
Versicherte unter 18 Jahren
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von Zuzahlungen befreit, außer bei Fahrkosten, Kieferorthopädie und Zahnersatz.

