Auslandsschutz
Für den Fall, dass die "schönste Jahreszeit" durch Krankheit getrübt wird, bieten wir Ihnen in vielen Urlaubsländern einen Versicherungsschutz.
EWR-Staaten: (Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern)
Abkommensstaaten: (Bosnien-Herzegowina, Island, Liechtenstein, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Schweiz, Serbien).
Sie benötigen für Ihre Urlaubsreise nur Ihre Krankenversicherungskarte. Auf der Rückseite befindet sich die EHIC (European Health Insurance Card - die europäische Gesundheitskarte). Einen Auslandskrankenschein benötigen Sie nicht mehr.
Für Kroatien, Tunesien und die Türkei ist weiterhin ein Auslandskrankenschein erforderlich.
Für jede Auslandsreise empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer speziellen privaten Auslandsreisekrankenversicherung. Sie übernimmt zum Beispiel medizinisch erforderliche Rücktransporte nach Deutschland und Kosten, die in Ländern entstehen, für die es keine Abkommen gibt. Die Zusatzversicherungen unserer privaten Vertragspartner halten hier günstige Angebote vor, die Sie natürlich auch bei Ihrer Brandenburgischen BKK abschließen können.

