Ärztliche Behandlung
Mit Ihrer Krankenversichertenkarte haben Sie die freie Wahl unter allen Vertragsärzten (Haus- und Fachärzte). Zu den ärztlichen Leistungen gehören auch Mittel und Methoden der Naturheilkunde (sofern sie durch zugelassene Vertragsärzte mit Zusatz Naturheilverfahren durchgeführt werden), die psychotherapeutische Behandlung sowie die Beratung über Fragen der Empfängnisregelung. Empfängnisverhütende Mittel (z. B. Pille, Spirale) übernehmen wir bis zum vollendeten 20. Lebensjahr. Diese Leistungen werden über Ihre Krankenversicherungskarte abgerechnet.
Sachleistung oder Kostenerstattung
Versicherte und ihre Familienangehörigen können zwischen Sachleistung und Kostenerstattung wählen. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass die Behandlung von einem zugelassenen Leistungserbringer (z. B. Vertragsarzt) durchgeführt wird.
Die Höhe der Erstattung richtet sich nach der Vergütung, die die BKK bei Erbringung als Sachleistungen zu tragen gehabt hätte.
Wir beraten Sie gerne, wenn Sie sich für die Kostenerstattung interessieren.
Praxisgebühr
Beim Arztbesuch ist eine Praxisgebühr zu entrichten. Diese beträgt 10,00 Euro pro Quartal beim Arzt und/oder Zahnarzt. Es gibt jedoch Ausnahmen:
- Werden Sie von einem Arzt zu einem Kollegen (Facharzt) überwiesen, wird im gleichen Quartal keine weitere Praxisgebühr fällig.
- Vorsorge-, Früherkennungsuntersuchungen und Schutzimpfungen sind ebenfalls von der Praxisgebühr ausgenommen.
- Suchen Sie selbst verschiedene Ärzte ohne Überweisung in einem Quartal auf, müssen Sie die Praxisgebühr mehrmals bezahlen.
Für jede erste Inanspruchnahme beträgt die Zuzahlung ab dem 18. vollendeten Lebensjahr 10 € in einem Quartal, es sei denn, die Behandlung erfolgt aufgrund einer Überweisung. Schutzimpfungen, Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen sind hiervon nicht betroffen.

