Sachleistung oder Geldleistung?
Grundsätzlich besteht die Wahl zwischen Pflegesachleistung oder Geldleistung. Das heißt, die Pflegebedürftigen können grundsätzlich selbst entscheiden,
1) ob sie im Rahmen der Pflegesachleistung von einem zugelassenen Pflegedienst betreut werden wollen, der im Rahmen finanzieller Höchstgrenzen direkt von der Pflegekasse bezahlt wird,
2) oder ob sie die Geldleistung in Anspruch nehmen, d. h. von der Pflegekasse direkt ein Pflegegeld ausgezahlt bekommen.
Die Wahl der Geldleistung setzt voraus, dass der Pflegebedürftige seine Pflege selbst durch eine Wahl einer Person seines Vertrauens sicherstellen kann. In diesem Fall erfolgt zusätzlich in bestimmten Zeitabständen der Einsatz eines professionellen Pflegedienstes. Dieser Einsatz wird von der Pflegekasse bezahlt. Über die Möglichkeit, eine sogenannte Kombinationsleistung zu wählen sowie über alle weiteren Optionen, die im Rahmen der Pflegeversicherung bestehen, beraten wir Sie gern.

