Wahltarif Selbstbehalt
Dieser Tarif sichert Ihnen eine Geldprämie in gestaffelter Höhe zu, wenn Sie keine Leistungen benötigen. Die Zahlung der Prämie erfolgt jährlich im Voraus. Werden im Laufe des Jahres Leistungen in Anspruch genommen, so trägt der Versicherte die Kosten bis zum Selbstbehalt alleine. Maßgebend für Ihre Prämienhöhe ist folgende Tabelle mit den Tarifstufen:
| Stufe | beitragspflichtige Einkünfte (jährlich) | Prämienzahlung | Selbstbehalt |
|---|---|---|---|
| SB 100 | 0 – 8.000 € | 120 € | |
| SB 120 | 8.001 € - 16.000 € | 120 € | 200 € |
| SB 160 | 16.001 € - 24.000 € | 160 € | 280 € |
| SB 200 | 24.001 € - 32.000 € | 200 € | 360 € |
| SB 300 | 32.001 € - unter Beitragsbemessungsgrenze | 300 € | 500 € |
| SB 500 | über Beitragsbemessungsgrenze | 500 € | 1.000 € |
Auch mit Selbstbehalt genießen Sie unsere Vorteile und Präventionsleistungen
Ihr Kind wird krank? Sie betreiben aktive Gesundheitsvorsorge? Auf den Selbstbehalt werden natürlich die Kosten für Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen, sowie Leistungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt und Leistungen für unter 18-Jährige nicht angerechnet. An diesen Tarif sind Sie 3 Jahre gebunden.
Und so einfach geht's
- Kommen Sie zu uns und lassen Sie sich beraten.
- Sie schließen eine schriftliche Vereinbarung mit der Brandenburgischen BKK ab.
- Sie erhalten die Prämie im Voraus. Ob Sie im Kalenderjahr Leistungen beansprucht haben, prüfen wir nach Ablauf des Kalenderjahres.
Was Sie noch wissen müssen:
- Soweit Leistungen beansprucht werden (ausgenommen hiervon sind:
- Arzt oder Zahnarztbesuche ohne Verordnungsfolgen
- Prävention und Selbsthilfe
- Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen
- Medizinische Vorsorgeleistungen (außer ambulante Kuren)
- Gesundheitsuntersuchungen
- Kinderuntersuchungen
- Sämtliche Mehrwerte der Brandenburgischen BKK
- Ebenfalls unschädlich sind die Leistungen für Ihre Angehörigen unter 18 Jahren.) werden die der Brandenburgischen BKK tatsächlich entstandenen Aufwendungen angerechnet.
- Die Zahlung der Prämie erfolgt jährlich im Voraus und ist an die Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung gebunden
- Wird der Beitrag von Dritten getragen, können Sie diesen Tarif nicht wählen.
- Bei unterjährigem Vertragsabschluss wird eine anteilige Prämie gezahlt
- Die Mindestbindungsfrist an diesen Tarif beträgt 3 Jahre.
Beratung: Bei Interesse an einem Wahltarif lassen Sie sich von uns beraten. Stefan Mehlhose und weitere MitarbeiterInnen stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Am Besten ist, Sie vereinbaren vorher telefonisch einen Termin, um ohne Zeitdruck Ihre Fragen klären und eine für Sie vernünftige Entscheidung treffen zu können.

