Wahltarif Prämienzahlung
Wenn Sie und Ihre familienversicherten Angehörigen ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie einen Monatsbeitrag Ihres gezahlten Beitrags zurückerstattet.
Vorraussetzungen für den Wahltarif Prämienzahlung
Mit der BKK ist der Beitritt schriftlich zu vereinbaren. Wählen können Sie diesen Tarif, wenn Ihre Beiträge nicht vollständig von Dritten übernommen werden (z. B. vom Amt für Grundsicherung). Eine Prämienzahlung ist ausgeschlossen, wenn Sie für sich und Ihre familienversicherten Angehörigen für dasselbe Kalenderjahr einen Selbstbehalttarif wählen.
Eine Voraussetzung für die Prämienzahlung ist der Beitritt zu diesem Tarif noch in dem Kalenderjahr, für das die Prämienzahlung erstmals erfolgen soll. Bei unterjährigem Vertragsabschluss wird eine anteilige Prämie gezahlt.
Auch mit diesem Wahltarif genießen Sie unsere Vorteile und Präventionsleistungen!
Folgende Leistungen bleiben für die Prämienzahlung unberücksichtigt:
- Arzt- und Zahnarztbesuche ohne Verordnungsfolgen
- Prävention und Selbsthilfe (§ 20 SGB V)
- Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe § 21 SGB V, Individualprophylaxe § 22 SGB V, Zahnprophylaxe § 55 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 SGB V)
- medizinische Vorsorgeleistungen (§ 23 SGB V) mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten
- Gesundheitsuntersuchungen (§ 25 SGB V)
- Kinderuntersuchungen (§ 26 SGB V)
Ebenfalls unschädlich sind die Leistungen für Ihre Angehörigen unter 18 Jahren.
Und so einfach geht's
- Kommen Sie zu uns und lassen Sie sich beraten.
- Sie schließen eine schriftliche Vereinbarung mit der Brandenburgischen BKK ab.
- Sie erhalten die Prämie ab Mitte des Folgejahres, wenn Sie für sich und Ihre familienversicherten Angehörigen im abgelaufenen Kalenderjahr keine Leistungen (siehe Ausnahmen) beansprucht haben.
Was Sie noch wissen müssen:
- Wenn die Beiträge von Dritten übernommen werden, können Sie diesen Tarif nicht wählen.
- Die Prämie beträgt maximal 600 Euro pro Jahr.
- Sie müssen mindestens 3 Monate bei der BKK versichert sein, um die Prämie zu erhalten.
- Bei unterjährigem Vertragsabschluss wird eine anteilige Prämie gezahlt.
- Eine Prämienzahlung ist ausgeschlossen, wenn Sie oder ein versicherter Angehöriger einen Selbstbehalttarif gewählt haben.
- Die Mindestbindungsfrist an diesen Tarif beträgt 1 Jahr.
Beratung: Bei Interesse an einem Wahltarif lassen Sie sich von uns beraten. Stefan Mehlhose und weitere MitarbeiterInnen stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Am Besten ist, Sie vereinbaren vorher telefonisch einen Termin, um ohne Zeitdruck Ihre Fragen klären und eine für Sie vernünftige Entscheidung treffen zu können.

