Wahltarif Hausarztzentrierte Versorgung
Die Brandenburgische BKK befreit Sie von 40 Euro Praxisgebühr, wenn Sie im Krankheitsfall immer zuerst Ihren Hausarzt aufsuchen. Den Vertrag schließen Sie direkt mit Ihrem Hausarzt. Geregelt werden die genauen Aufgaben der an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmenden Ärzte in den Verträgen zwischen der BKK, den Hausarztverbänden und der Kassenärztlichen Vereinigung.
Bedingungen für den Wahltarif Hausarztzentrierte Versorgung
Die Teilnahme an dieser Versorgungsform ist für Sie freiwillig. Wählen Sie diesen Tarif, sind Sie ein Jahr an die Wahl Ihres Hausarztes gebunden.
Ausnahmen von der Hausarztkonsultation
Ausgenommen von der hausarztzentrierten Versorgung sind Besuche beim Gynäkologen und beim Augenarzt. Das heißt, diese Ärzte können Sie auch weiterhin ohne vorherige Konsultation bei Ihrem gewählten Hausarzt aufsuchen.
Beratung: Bei Interesse an einem Wahltarif lassen Sie sich von uns beraten. Stefan Mehlhose und weitere MitarbeiterInnen stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Am Besten ist, Sie vereinbaren vorher telefonisch einen Termin, um ohne Zeitdruck Ihre Fragen klären und eine für Sie vernünftige Entscheidung treffen zu können.

