Grundsätzlich besteht für alle Versicherten mit Wohn- oder Arbeitsort im Land Brandenburg die Möglichkeit, von jeder anderen gesetzlichen Krankenkasse in die Brandenburgische BKK zu wechseln. Generell kann die Versicherung zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden, wenn diese bereits 18 Monate bestand. Ein Sonderkündigungsrecht gilt bei der Erhebung bzw. Veränderung von Zusatzbeiträgen und Prämienausschüttungen.
Über alle Wahlmöglichkeiten beraten wir Sie gerne.
Alle Formulare und Anträge finden Sie im Download-Bereich.