Für Kassenwechsler bestehen keine Einschränkungen bei den Leistungen, selbst wenn zu Beginn der neuen Mitgliedschaft eine Krankheit vorliegt. Wir erbringen die nötigen finanziellen Leistungen für den Versicherten ab dem ersten Tag der neuen Mitgliedschaft.
Freiumschlag: Einfach ausschneiden, auf Ihren Briefumschlag kleben und Porto sparen!
Sie bleiben auch beim Wechsel des Arbeitgebers oder Bundeslandes bei uns versichert!
Erhebt eine Kasse einen Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Das setzt die übliche 18-monatige Mindestbindung an eine Krankenkasse außer Kraft. Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Versicherte, die bereits 18 Monate einer Kasse angehören, können auch ohne Berufung auf ihr Sonderkündigungsrecht wechseln. Die Kasse muss rechtzeitig über den Zusatzbeitrag informieren, so dass der Versicherte die Kasse wechseln kann, ohne den neuen Beitrag zu zahlen. Für Versicherte mit einem freiwilligen Wahltarif etwa mit Selbstbehalt oder Beitragsrückerstattung gilt das Sonderkündigungsrecht nicht. Sie bleiben drei Jahre gebunden.
Ihre Fragen beantwortet: Michael Grutza