Die, Mitte der 90er Jahre eingeführte, Krankenversichertenkarte ist technisch in die Jahre gekommen. Sie wird deshalb von allen Krankenkassen durch die elektronische Gesundheitskarte, kurz eGK, ersetzt. Die Einführung der eGK ist eines der bedeutendsten IT-Projekte, das in Europa bisher in Angriff genommen worden ist. Das Ziel ist, Versicherte, Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken zu vernetzen, um die Behandlungsqualität der Versicherten zu verbessern.
Eine der Sicherheitsfunktionen der neuen elektronischen Gesundheitskarte ist, dass der Versicherte mit einem Bild darauf abgebildet ist. Das identifiziert den Versicherten eindeutig und unterbindet so den Missbrauch Ihrer Krankenversichertenkarte.
Unser Kooperationspartner eportrait bietet Versicherten der Brandenburgischen BKK eine sehr schnelle und günstige Möglicheit, biometrische Passfotos zu bestellen - einfach per Webcam und 50 % günstiger als normale Passbilder. Biometrische Fotos sind für die Verwendung auf der eGK zugelassen:
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So unterscheidet sich die eGK nicht nur äußerlich durch das Lichtbild des Karteninhabers von der bisherigen Karte, sondern insbesondere durch ihre neuen Funktionen. Allerdings werden Sie mit der neuen Karte noch nicht alle Funktionen nutzen können.
Unkomplizierte Änderung Ihrer administrativen Daten*
*Diese Vorteile ergeben sich, sobald alle Gesundheitspartner miteinander vernetzt sind.
Daneben werden Sie mithilfe der eGK zukünftig auch freiwillige Anwendungen nutzen können. Hier bestimmen Sie, ob und welche persönlichen Gesundheitsdaten gespeichert werden sollen und wer die Daten einsehen darf.
Das elektronische Rezept und eine elektronische Patientenakte sollen erst zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen.
Geschützt werden Ihre Daten mittels einer Geheimnummer (PIN). Dabei geben Sie Ihrem Arzt durch die Eingabe Ihrer PIN die Einwilligung zur Speicherung Ihrer persönlichen Gesundheitsdaten. Die Geheimnummer wird ausschließlich bei der Nutzung freiwilliger Anwendungen erforderlich. Der normale Arztbesuch erfordert auch weiterhin keine Geheimnummer.
Nutzen Sie zur Einreichung eines Papierfotos bitte ausschließlich den persönlichen Rücksendebogen, den wir Ihnen per Post automatisch zusenden werden.
Grundsätzlich gilt: Wie beim Passfoto muss das Lichtbild des Karteninhabers diesen zweifelsfrei erkennen lassen.
Damit Sie sicher sein können, dass Ihr Foto für die neue Karte problemlos eingesetzt werden kann, sollte es daher – analog zu Passbildern – folgende Kriterien erfüllen:
Weitere Informationen rund um das Thema eGK finden Sie auf den folgenden Seiten:
Bundesministerium für Gesundheit
Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik)