Pflichtversicherte

Berechnung der Beiträge

Für versicherungspflichtig Beschäftigte werden die Beiträge prozentual vom Brutto-Arbeitsentgelt berechnet. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen die Beiträge je zur Hälfte. Der Sonderbeitrag wird allein von den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen geleistet. Er beträgt 0,9 % und ist Bestandteil des allgemeinen Beitragssatzes.

Ausnahme: Bei versicherungspflichtigen Auszubildenden, deren monatliches Arbeitsentgelt 325,00 Euro nicht übersteigt, zahlt der Arbeitgeber die gesamten Beiträge allein.

 

Bemessungsgrenzen 2011 (in Euro)

 

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