Pflichtversicherte
Berechnung der Beiträge
Für versicherungspflichtig Beschäftigte werden die Beiträge prozentual vom Brutto-Arbeitsentgelt berechnet. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen die Beiträge je zur Hälfte. Der Sonderbeitrag wird allein von den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen geleistet. Er beträgt 0,9 % und ist Bestandteil des allgemeinen Beitragssatzes.
Ausnahme: Bei versicherungspflichtigen Auszubildenden, deren monatliches Arbeitsentgelt 325,00 Euro nicht übersteigt, zahlt der Arbeitgeber die gesamten Beiträge allein.
Bemessungsgrenzen 2011 (in Euro)

