Das deutsche Transplantationsgesetz ist seit 1. Dezember 1997 in Kraft. Es regelt die Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, die nach dem Tode oder zu Lebzeiten gespendet werden. Das Gesetz sieht eine „erweiterte Zustimmungslösung“ vor, das bedeutet, dass der Wille des Verstorbenen zu Lebzeiten Vorrang hat. Ist er nicht dokumentiert oder bekannt, entscheiden die nächsten Angehörigen auf der Grundlage des mutmaßlichen Willen des Verstorbenen.
Da zur Zeit in Deutschland Organspender fehlen sprechen sich die Gesundheitsminister der Länder nun für eine "Entscheidungslösung" aus, bei der jeder Bundesbürger aufgefordert wird, sich für oder gegen die Organspende zu entscheiden. Die Entscheidung soll dann zum Beispiel auf dem Personalausweis, der Krankenversicherungskarte oder dem Führerschein dokumentiert werden.
Unter der kostenfreien Rufnummer 0800-90 40 400 können Sie sich montags bis freitags von 9 - 18 Uhr informieren. (Ein Angebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation)
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Webseite der BZgA.
Organspenderausweise erhalten Sie in den Geschäftsstellen der Brandenburgischen BKK oder direkt bei der BZgA.