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Bemessungsgrenzen

Kranken- und Pflegeversicherung

Die Bemessungsgrenzen werden jährlich vom Gesetzgeber festgesetzt. Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze – bis zu deren Höhe Beiträge erhoben werden – beträgt 2012 in der Kranken- und Pflegeversicherung in den alten Bundesländern und in den neuen Bundesländern 3.825,00 Euro.

Renten- und Arbeitslosenversicherung

Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt in den alten Bundesländern 5.600 Euro und in den neuen Bundesländern 4.800 Euro.

Bezugsgröße

Eine weitere Rechenbasis für die Beitrags- und Leistungsanpassungen in der Kranken- und Pflegeversicherung ist die Bezugsgröße. Diese Größe ist zum Beispiel für die Beurteilung der Familienversicherung wichtig. Sie orientiert sich an den Durchschnittsverdiensten und beträgt 2012 in den alten Bundesländern monatlich 2.625 Euro und in den neuen Bundesländern monatlich 2.240 Euro.

Bemessungsgrenzen 2012 (in Euro)

Bemessungsgrenzen 2012 (in Euro)
 
  JAHR MONAT TAG
  West Ost West Ost West Ost
Kranken- und Pflegeversicherung 45.900 45.900 3.825 3.825 127,50 127,50
Renten- und Arbeitslosenversicherung 67.200 57.600 5.600 4.800 186,67 160,00
Geringfügigkeitsgrenze 4.800 4.800 400 400 13,33 13,33
Bezugsgröße 31.500 26.880 2.625 2.240 87,50 74,67

Berechnung der Beiträge

Für versicherungspflichtig Beschäftigte werden die Beiträge prozentual vom Brutto-Arbeitsentgelt berechnet. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen die Beiträge je zur Hälfte. Der Sonderbeitrag wird allein von den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen geleistet. Er beträgt 0,9 % und ist Bestandteil des allgemeinen Beitragssatzes.

Ausnahme: Bei versicherungspflichtigen Auszubildenden, deren monatliches Arbeitsentgelt 325,00 Euro nicht übersteigt, zahlt der Arbeitgeber die gesamten Beiträge allein.
Für freiwillig versicherte Arbeitnehmer beträgt der Beitrag zur Krankenversicherung monatlich 592,88 Euro. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 74,59 Euro. Der Beitrag für kinderlose Versicherte zur Pflegeversicherung beträgt 84,15 Euro.

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