Ab einem Entgelt von 800 Euro finden die Besonderheiten der Gleitzonenberechnung keine Anwendung mehr. Es gelten die allgemeinen Vorschriften zur Beitragsberechnung.
Für Arbeitnehmer, die regelmäßig gegen ein monatliches Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone beschäftigt sind, besteht Versicherungspflicht zur Sozialversicherung. Dabei hat der Arbeitnehmer einen abgestuften Beitragsanteil zu zahlen. Der Arbeitgeber zahlt stets den vollen Arbeitgeberanteil. Ab einem Entgelt von 800 Euro ist der Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag genauso hoch wie der des Arbeitgebers.
Werden mehrere Beschäftigungsverhältnisse ausgeübt, werden die hieraus erzielten Entgelte zusammengerechnet. Die Gleitzonenregelung findet nur dann Anwendung, wenn die Summe der Entgelte 800 Euro nicht übersteigt. Für die Rentenversicherung kann der Arbeitnehmer auf die Anwendung der Gleitzonenregelung schriftlich verzichten.
Mit dem Gleitzonenrechner können Sie errechnen, wie viel Arbeitnehmer in der Gleitzone netto ausgezahlt bekommen bzw. wie hoch die Aufwendungen für den Arbeitgeber sind.
Mit dem Gleitzonenrechner können Sie die pauschale Abgabe für Jobs ermitteln, deren Gehalt zwischen 400 € und 800 € liegt.
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