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Die Brandenburgische BKK warnt vor Kostenfalle

Eisenhüttenstadt/Frankfurt (Oder) 19.01.2011 – Die Brandenburgische BKK warnt vor Kostenfalle – Rabattmedikamente sind nicht schlechter

 

Gesetzlich Versicherte erhalten in der Apotheke automatisch das Rabattmedikament ihrer Krankenkasse. Dieses enthält die gleichen Wirkstoffe wie das bislang gewohnte Medikament. Es unterscheidet sich nur durch den Preis von anderen Angeboten. Kommt es trotzdem zu Unverträglichkeiten, kann sich der Versicherte an seinen Arzt wenden.

 

Anspruch auf ein Wunschmedikament hatte ein Versicherter bislang nicht. Durch eine Gesetzesänderung kann seit dem 1. Januar 2011 auf Wunsch statt des Rabattmedikaments eine teurere Alternative in der Apotheke verlangt werden.

 

Die Brandenburgische BKK rät davon ab, da dem Versicherten dadurch erhebliche Mehrkosten entstehen und diese Medikamente trotz des höheren Preises keinen medizinischen Zusatznutzen haben.

 

Der Versicherte muss dieses Medikament erst einmal in voller Höhe bezahlen. Später erhält er einen Teil des Preises von der Krankenkasse zurück. Die Krankenkasse darf allerdings nur den Betrag erstatten, der für das eigentlich abzugebende Rabattmedikament angefallen wäre. Die Mehrkosten trägt der Versicherte. Bei einigen Medikamenten kommen dadurch schnell mehrere hundert Euro zusammen.

 

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