Unter Selbstverwaltung versteht man die Beteiligung sowohl der Versicherten als auch der Arbeitgeber an grundlegenden Entscheidungen der Krankenkasse. Ihr Organ ist der Verwaltungsrat.
Der Verwaltungsrat ist in seiner Aufgabenstellung einem Aufsichtsrat vergleichbar. Er ist neben der Erstellung der Satzung und sonstigem autonomen Recht der Brandenburgischen BKK ebenso zuständig für die Wahl des Vorstands der BKK. Der Verwaltungsrat stellt darüber hinaus die Haushaltspläne fest und beschließt über die Jahresrechnung und trifft alle Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.
Der Verwaltungsrat der Brandenburgischen BKK besteht aus insgesamt 12 Mitgliedern - 8 Vertreter der Versicherten und 4 Vertreter der Arbeitgeber. Gemäß dem Prinzip der Stimmparität haben beide Gruppen bei Abstimmungen das gleiche Stimmengewicht. Durch diese Zusammensetzung ist sichergestellt, dass sich die Brandenburgische BKK in ihrem praktischen Handeln stets an den Bedürfnissen ihrer Versicherten orientiert. Das Ziel einer optimalen Versorgung zu günstigen Konditionen steht dabei im Mittelpunkt der Arbeit. Im September 2011 wurde der Verwaltungsrat der BKK für die Dauer von sechs Jahren neu gewählt.
Arbeitgebervertreter Volker Cassens (ArcelorMittal Eisenhüttenstadt GmbH) Jürgen Peschel (ArcelorMittal Eisenhüttenstadt GmbH)
Kerstin Milera (FSME GmbH)
Lothar Schulz (VEO GmbH)
Arbeitnehmervertreter
Frank Scholz (ArcelorMittal Eisenhüttenstadt GmbH) Frank Balzer (ArcelorMittal Eisenhüttenstadt GmbH)
Lutz Bressel (Panopa Logistik GmbH)
Ralf Hillburger (ArcelorMittal Eisenhüttenstadt GmbH)
Margot Hensel (ArcelorMittal Eisenhüttenstadt GmbH)
Reiner Meinel (Rentner)
Reiner König (FSME GmbH)
Klaus-Dieter Neitzel (ArcelorMittal Eisenhüttenstadt GmbH)
Volker Cassens Personaldirektor
Arbeitgebervertreter